Die Zertifizierung ist die offizielle Abnahme, nachdem die Apotheke ein QM-System aufgebaut und eingeführt hat.
Die Zertifizierung umfasst im ersten Schritt den Check des Apotheken-Qualitätsmanagementhandbuches, dem ein sogenanntes Audit folgt. In ihm wird die Funktionsfähigkeit des QM-Systems in der Apotheke betrachtet und bewertet.
Die Schritte zum Zertifikat:
Es empfiehlt sich, rechtzeitig einen geeigneten Zertifizierer auszuwählen, um im Zertifizierungsverfahren Verzögerungen zu vermeiden. Die Apotheke ist frei in der Auswahl ihres Zertifizierers, sollte jedoch auf die Qualität des Dienstleisters mit apothekenspezifischem Know-How achten.
Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein bietet eine qualitativ hochwertige, auf die Bedürfnisse der Apotheke zugeschnittene und kostengünstige Zertifizierung an.
Sollte die Apotheke bei der Apothekerkammer Schleswig-Holstein einen Antrag auf Zertifizierung stellen, können in dem Antrag Wünsche geäußert werden, in welchem Zeitraum die Zertifizierung stattfinden soll. Bei dem Terminwunsch sind mindestens 12 Wochen Vorlaufzeit für die Antragstellung und QMH-Prüfung einzuplanen.
Die Voraussetzungen für eine Zertifizierung sind in der "Satzung für das Qualitätsmanagementsystem in Apotheken in Schleswig-Holstein vom 26.07.2017" geregelt.
Zertifizierungskosten für Apotheken in Schleswig-Holstein | 1000 € |
Zertifizierungskosten für jede Filialapotheke bei gleichzeitiger Antragstellung | 800 € |
Rezertifizierungskosten für Apotheken aus Schleswig-Holstein nach 3 Jahren | 1000 € |
Das QMS-Zertifikat ist drei Jahre lang gültig. Danach muss es erneuert werden. Damit soll erreicht werden, dass die Anstrengungen zur Qualitätssicherung nicht "einschlafen", sondern das Qualitätsmanagement zu einem ständigen Verbesserungsprozess führt.
Die Apotheken sind im Rahmen der Rezertifizierung aufgefordert, erneut den Stand ihrer Arbeit zu reflektieren und zu beschreiben. Während der Schwerpunkt bei der Erstzertifizierung auf der Bestandsaufnahme beruflichen Aktivitäten und der Angelegenheiten rund um das Management liegt, geht es in der Rezertifizierung schwerpunktmäßig darum, den Prozess der Entwicklung darzustellen.
Typische Fragestellungen bei der Rezertifizierung sind:
In die Dokumentation fließen damit sowohl inhaltliche Aspekte ein und Anmerkungen zur Umsetzung.
Ablauf der Rezertifizierung
Das Rezertifizierungsverfahren entspricht in seinem Ablauf der Erstzertifizierung:
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Tel. 0431/57935-10
Fax. 0431/57935-20
E-Mail: info@aksh-kiel.de
Vorratshaltung nach ApBetrO § 15 Abs. 2