Aufgaben

Das Grundgesetz hat weite Bereiche des Gesundheitswesens den Bundesländern zugeordnet. Die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Körperschaften des öffentlichen Rechts setzt die Pflichtmitgliedschaft aller Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe voraus. Die Apothekerkammer sichert ihren Mitgliedern einen Freiraum gegenüber dem Staat, indem sie ihre Interessen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Das erfolgt praxisnäher und wirtschaftlicher als bei staatlicher Zuständigkeit. Die Apothekerkammer hat eine Rechtssetzungs- und Aufsichtsfunktion über ihre Mitglieder.

 

Die Kammer vertritt und fördert die Interessen ihrer Mitglieder vor allem durch

Stellungnahmen zur Gesundheitsgesetzgebung

  • Fachgutachten
  • Aufklärungskampagnen
  • Diskussionsforen
  • Pressekonferenzen und Statements
  • Dialog mit den Bürgern und der Politik
  • Gespräche mit den unterschiedlichsten Organisationen und Gruppen im Gesundheitswesen


Aufgaben und Dienstleistungen

  • Aus- und Fortbildung
  • Durchführung der Weiterbildung zum Fachapotheker
  • Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten
  • Beratung in apotheken- und arzneimittelrechtlichen Fragen
  • Einführung eines Qualitätsmanagementsystems
  • Dialoge zwischen Apothekern aus den verschiedenen Bereichen
  • Notdienstregelung
  • Rezeptsammelstellen
  • Begleitende Unterrichtsveranstaltungen für Pharmaziepraktikanten
  • Zuständigkeit für die Ausbildung und Prüfung der Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten (PKA)
  • Förderung der Ausbildung von Pharmazeutisch-Technischen Assistenten (PTA)