Das Grundgesetz hat weite Bereiche des Gesundheitswesens den Bundesländern zugeordnet. Die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Körperschaften des öffentlichen Rechts setzt die Pflichtmitgliedschaft aller Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe voraus. Die Apothekerkammer sichert ihren Mitgliedern einen Freiraum gegenüber dem Staat, indem sie ihre Interessen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Das erfolgt praxisnäher und wirtschaftlicher als bei staatlicher Zuständigkeit. Die Apothekerkammer hat eine Rechtssetzungs- und Aufsichtsfunktion über ihre Mitglieder.
Stellungnahmen zur Gesundheitsgesetzgebung
Aufgaben und Dienstleistungen
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Tel. 0431/57935-10
Fax. 0431/57935-20
E-Mail: info@aksh-kiel.de
Vorratshaltung nach ApBetrO § 15 Abs. 2